Auftreten von Grapevine Flavescene dorée (GFD) in Südmähren in der Tschechische Republik
Vom Pflanzenschutzdienst der Tschechischen Republik wurden im September 2021 in der Region Südmähren empfindliche Rebsorten auf verschiedene Krankheiten u.a. GFD und deren Vektoren untersucht. Im Dorf Jaroslavice (in der Nähe von Znojmo, ca. 2 km von der österreichischen Grenze entfernt) wurden an Reben der Sorte ‘Traminer‘ Vergilbungssymptome festgestellt und die Infektion durch GFD im Labor bestätigt. Zudem waren zwei Pflanzenproben von der Gewöhnlichen Waldrebe (Clematis vitalba) aus den Gemeinden Bavory und Bulhary im Landschaftsschutzgebiet Palava ebenfalls positiv.
Die Krankheit wird durch die Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) übertragen und kann Reben massiv schädigen. Die Folgen sind Ertragsverluste, bei anfälligen Sorten stirbt der gesamte Rebstock ab. Im Gegensatz zum Überträger von Stolbur ist die Amerikanische Rebzikade auf die Rebe als Wirtspflanze spezialisiert, die späteren Larvenstadien und die adulte Rebzikade sind sehr mobil in der Laubwand und verbreiten die Krankheit rasch im gesamten Weingarten. GFD ist eine meldepflichtige Unionsquarantänekrankheit, die sich in den letzten Jahren vom Mittelmeerraum ausgehend nach Mitteleuropa ausbreitet. Meldungen sind an den zuständigen Amtlichen Pflanzenschutzdienstes des jeweiligen Bundeslandes zu richten.
In Österreich tritt GFD punktuell in den Bundesländern Steiermark und im Burgenland auf. Befallene Rebstöcke werden gerodet, zudem ist eine Reduktion der Vektorpopulation in Befallsgebieten notwendig um die Ausbreitung zu verhindern. Aufgrund des Auftretens von GFD in Südmähren und der unmittelbaren Nähe zu Österreich wird der Amtliche Pflanzenschutzdienst in Niederösterreich seine Überwachungsaktivitäten intensivieren.
Weitere Informationen sind unter folgenden Link zu finden: https://www.ages.at/themen/schaderreger/amerikanische-rebzikade/
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Ripersiella hibisci - Ein neuer Schädling ist in Europa angekommen
Im Frühjahr 2021 wurde in einem Zierpflanzen-Betrieb in Italien (Sizilien) eine neu eingeschleppte Wurzellaus-Art entdeckt. Bevor der Befall festgestellt werden konnte, kam es zu zahlreichen Lieferungen mit befallenen Zierpflanzen in andere Länder der EU. Auch in Österreich wurde der Unionsquarantäneschädling Ripersiella hibisci im Zuge von risikobasierten Kontrollen in einigen Gartencentern nachgewiesen.
Ausgehend von den Ausbrüchen in Italien wurde im Juni 2021 der Schädling zum aller ersten Mal in Österreich an Pflanzen von Callistemon (Kaminroter Zylinderputzer) beanstandet. Weitere Funde in zahlreichen Gartencenter-Filialen an getopften Zierpflanzen wie Zwergpalmen (Chamaerops humilis), Kanarische Dattelpalmen (Phoenix canariensis) und Hanfpalmen (Trachycarpus fortunei) folgten. Die Lieferungen kamen direkt aus Italien aber durch den Weiterhandel der Pflanzen auch über Deutschland und Belgien.
Die Amtlichen Pflanzenschutzdienste der betroffenen Bundesländer begannen umgehend mit den Recherchen zu den Funden und mit der Maßnahmensetzung gemäß Verordnung (EU) 2016/2031. Befallene Pflanzen wurden aus dem Verkauf genommen, Rückrufaktionen in den Filialen eingeleitet, Erhebungen hinsichtlich einer möglichen Ausbreitung des Schädling durchgeführt und die befallenen Partien der Pflanzenlieferungen wurden vernichtet.
Aufgrund dieser zahlreichen Beanstandungen werden 2022 in Österreich die Überwachungsaktivitäten der Amtlichen Pflanzenschutzdienste in den Bundesländern verstärkt.
Ripersiella hibisci ist eine bodenbewohnende Schmierlausart, die seit den 1970er Jahren in Südostasien bekannt ist, vorwiegend in Japan, Taiwan und China. Vereinzelt kommt diese Art heute auch in Nordamerika vor. In Europa ist dieser Schädling v.a. an Bonsai-Importen aus China aufgefallen, konnte sich hier aber bisher nicht etablieren. 2021 kam es zu dem Ausbruch in Sizilien und vielen Beanstandungen im Binnenhandel. Dabei zeigte sich, dass ein Risiko der Verbreitung besteht, wenn Töpfe und Substrate wiederverwendet werden.
Mehr Informationen zum Unionsquarantäneschädling Ripersiella hibisci können aus dem Datenblatt entnommen werden.
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Saatgut aus aller Welt – aber OHNE Begleitung von Schädlingen
Der Frühling kommt und damit beginnt auch wieder die Garten- und Pflanzsaison. Um neue Gemüsesorten oder Blumensamen am Balkon oder im Garten anzupflanzen wird das Saatgut oftmals schnell und einfach über den Onlineshop im Internet bestellt. Auch wenn die Bestellung ganz einfach erscheint sind hier Bestimmungen für die Einfuhr und auch im EU-Binnenmarkt zu beachten. Je nach Herkunft des Saatguts kommen spezifische phytosanitäre Vorschriften zur Anwendung.
Jegliches Saatgut aus Nicht-EU Ländern muss von einem Pflanzengesundheitszeugnis des Exportlandes begleitet und an der 1. EU-Eintrittsstelle phytosanitär kontrolliert werden. Ebenso beliebte Geschenke, wie Grußkarten oder Briefpapier mit Blumensamen sind von den genannten Einfuhrbestimmungen betroffen. Die Anmeldung zur phytosanitären Importkontrolle wird im Regelfall durch das für die Sendung verantwortliche Transportunternehmen abgewickelt. WICHTIG - Vor der Bestellung ist abzuklären ob das jeweilige Transportunternehmen die Abwicklung von phytosanitär kontrollpflichtigen Waren übernimmt. Ansonsten kann es passieren, dass das Saatgut in das Exportland zurückgeschickt wird.
Durch diese Vorschriften und Bestimmungen wird sichergestellt, dass die Samen die pflanzengesundheitlichen Einfuhrbedingungen in die Europäische Union erfüllen und keine gefährlichen Schädlinge oder Pflanzenkrankheiten eingeschleppt werden. So muss z.B Tomaten-, Paprika-, Pfefferoni und Chilisaatgut bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern einer Laboruntersuchung auf das Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV) unterzogen werden, um sicherzustellen, dass das eingeführte Saatgut frei von dieser Pflanzenkrankheit ist und eine Übertragung und Ausbreitung auf andere Arten von Solanaceae (Familie der Nachtschattengewächse) ausgeschlossen werden kann.

Alle weiteren Details und Bestimmungen zur Einfuhr von Pflanzen, Samen, Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Ländern können auch in den FAQ’s zur phytosanitären Importkontrolle nachgelesen werden.
Aber auch innerhalb der EU gibt es pflanzengesundheitliche Bestimmungen für die Verbringung von Pflanzen und bestimmten Saatgut. Diese Bestimmungen werden durch das sogenannte Pflanzenpass-System erfüllt. Der Pflanzenpass ist ein amtliches Dokument, durch dieses bestätigt wird, dass Pflanzen aus einem kontrollierten Betrieb stammen und keine geregelten Schädlinge mit den Pflanzen verbreitet werden.
Die Verpflichtung des Pflanzenpasses gilt im gewerblichen Handel zwischen Unternehmen ("trade to trade") und u.a. im Internethandel auch bis zum Endnutzer (Kunden). Der Pflanzenpass bietet ein gewisses Sicherheitsmerkmal für den pflanzengesundheitlichen Status hinsichtlich der Produktion von Pflanzen und auch Saatgut.
Alle weiteren Details und Bestimmungen zum Pflanzenpass und der Verbringung von Pflanzen können auch in den FAQ’s zum Pflanzenpass-System nachgelesen werden.