Notfallpläne in Österreich

Durch die Globalisierung und den Klimawandel wird die Verteilung, das Auftreten und Ansiedeln bisher gebietsfremder Pflanzenschädlinge und Pflanzenkrankheiten begünstigt. Da diese Entwicklung auf dem Gebiet der Europäischen Union eine schwerwiegende Bedrohung für die Umwelt, Ökosysteme, Biodiversität sowie landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse darstellt, ist seit 14. Dezember 2019 die neue Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen in Kraft. Für eine ordnungsgemäße Durchführung der Verordnung (EU) 2016/2031 wurden in Österreich Begleitmaßnahmen in einem neuen nationalen Pflanzenschutzgesetz und einer neuen nationalen Pflanzenschutzverordnung festgelegt.

Im Zuge der neuen EU Verordnung zum Schutz vor Pflanzenschädlingen kam es unter anderem zu einer Neueinstufung von Pflanzenschädlingen und Pflanzenkrankheiten. Die Neueinstufung von geregelten Schädlingen in die neu definierten Kategorien – Unionsquarantäneschädlinge (UQS) und unions-geregelte Nicht-Quarantäneschädlinge (UNQS) – erfolgt dabei risikobasiert nach den Vorgaben der Internationalen Pflanzenschutzkonvention (IPPC). Damit die Überwachung und Bekämpfung von Unionsquarantäneschädlingen in der gesamten EU vorrangig auf jene Schädlinge ausgerichtet wird, deren potenzielle wirtschaftliche, ökologische oder soziale Folgen für das Gebiet der Union am schwerwiegendsten sind, gibt es eine Liste von sogenannten prioritären Quarantäneschädlingen (PQS). Für diese prioritären Schädlinge gelten strengere Bestimmungen wie:

  • die jährlich ausgeweiteten Erhebungen zum Vorkommen der PQS,
  • die Erstellung von einem generischen Notfallplan sowie schädlingsspezifischen Notfallplänen,
  • die Durchführung von Simulationsübungen zur Überprüfung der national erstellten Notfallpläne,
  • die Erstellung von Aktionsplänen für die Tilgung und
  • die Informationspflicht an die Öffentlichkeit im Falle des Auftretens eines PQS.

generischer Notfallplan für prioritäre Schädlinge

In Österreich wurde in Kooperation der zuständigen Behörden und Dienste der Generische Notfallplan für prioritäre Schädlinge erstellt. Der Generische Notfallplan enthält die allgemeingültigen Informationen zu den Rechtsgrundlagen, den Aufgaben und Zuständigkeiten der involvierten Stellen sowie der strukturierten Vorgehensweise bei einem Auftreten oder Verdacht eines prioritären Schädlings in Österreich.

Der generische Notfallplan steht hier zur Verfügung:

spezifische Notfallpläne für prioritäre Schädlinge

Zusätzlich zu dem Generischen Notfallplan für prioritäre Schädlinge bestehen für die prioritären Schädlinge jeweils schädlingsspezifische Notfallpläne. Diese spezifischen Pläne bauen auf dem Generischen Notfallplan für prioritäre Schädlinge auf und präzisieren die erforderlichen phytosanitären Maßnahmen für den jeweiligen Pflanzenschädling. Die schädlingsspezifischen Notfallpläne werden risikobasiert und nach der Wahrscheinlichkeit der dauerhaften Ansiedlung eines Schädlings erarbeitet.

Der spezifische Notfallplan für prioritär geregelte Bockkäfer-Arten steht hier zur Verfügung:

Der spezifische Notfallplan für den prioritär geregelten Japankäfer (Popillia japonica) steht hier zur Verfügung:

Der spezifische Notfallplan für das prioritär geregelte Feuerbakterium Xylella fastidiosa steht hier zur Verfügung: