Phytosanitäre Kontrolle im Binnenmarkt

Ziel der phytosanitären Kontrolle ist es generell die Einschleppung von Quarantäneschädlingen in die EU zu verhindern und bereits eingeschleppte Population von Quarantäneschädlingen auszurotten. Ist dies nicht möglich, so sind Eindämmungsmaßnahmen zu setzen um die Verbreitung innerhalb der EU zu verlangsamen. Zur Erreichung dieses Ziels ist die Früherkennung von Ausbruchsherden wesentlich, weshalb alle Pflanzen und bestimmte pflanzliche Erzeugnisse auch im Binnenmarkt der phytosanitären Kontrolle unterliegen (Betriebskontrolle und Überwachung des Handels). Durch diese Kontrolle kann die Einhaltung der pflanzengesundheitlichen Bestimmungen innerhalb der EU sichergestellt werden. Amtliche Inspektionen (= Kontrollen) werden im Binnenmarkt allgemein vom Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes regelmäßig, risikobasiert und in angemessener Häufigkeit bei registrierten Unternehmern durchgeführt, um die Einhaltung der Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen zu überprüfen.

Durch die neuen phytosanitären Bestimmungen ab 14. Dezember 2019 kommt es auch zu grundlegenden Änderungen bei der Verbringung von Pflanzen und Pflanzenerzegnissen im EU-Binnenmarkt (neues Pflanzenpass-System).

Die wichtigsten Änderungen diesbezüglich sind:

  • Ausweitung der Pflanzenpasspflicht auf alle zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen im Handel sowie für den Fernabsatz (z.B. Internethandel)
  • Harmonisierung des Formates des Pflanzenpasses
  • Stärkung der Eigenverantwortung von Unternehmern (Erfüllung von bestimmten Kriterien für die Ausstellung von Pflanzenpässen)
  • Erweiterung der Registrierungspflicht auf Handelsunternehmer

Pflanzenpass-System seit 14. Dezember 2019

Um ausführlich über die neuen Regelungen zum Pflanzenpass zu informieren wird vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst folgender Katalog mit häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verfügung gestellt.

Richtlinie Landwirtschaft

Um Einzelheiten über Häufigkeit, Zeitpunkt und Methodik der amtlichen Inspektion festzulegen, steht den Amtlichen Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer die Richtlinie Landwirtschaft zur Verfügung.

Unternehmerleitlinien

Die Unternehmerleitlinien dienen dem für die Ausstellung von Pflanzenpässen ermächtigten Unternehmen als Hilfestellung zur Erfüllung der Pflanzenpassbestimmungen bei der Produktion von Standard- und Vermehrungsmaterial. Sie enthalten alle Informationen und Anforderungen die mit der Ausstellung und Anbringung eines Pflanzenpasses bestätigt werden.