Kartoffelzystennematoden (Globodera spp.)

Um welchen Schädling handelt es sich?

Kartoffelzystennematoden sind mikroskopisch kleine Fadenwürmer, die an Wurzeln von Nachtschattengewächsen parasitieren und zu den wirtschaftlich bedeutendsten Schädlingen im Kartoffelanbau in Europa zählen. Es treten zwei Arten auf (Bild 1 und 2): der weit verbreitete Gelbe Kartoffelzystennematode (Globodera rostochiensis) und der nur lokal auftretende Weiße Kartoffelzystennematode (Globodera pallida). Die beiden Arten sind als Unionsquarantäneschädlinge (Gewöhnliche UQS) gelistet und unterliegen dadurch bestimmten amtlichen Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Was sind die Einschleppungswege und wie erfolgt die Ausbreitung?

Das größte Risiko der Einschleppung virulenter Stämme von Kartoffelzystennematoden besteht beim Handel von Kartoffeln, an denen Erde von befallenen Flächen anhaftet (Bild 3), wenn Resterde auf Kartoffelflächen gelangt (z.B. bei unsachgemäßer Kompostierung). Ein weiteres Risiko für die Verbreitung sind alle anderen Pflanzen, die auf Befallsflächen produziert und mit Erde gehandelt werden, sowie landwirtschaftliche Maschinen mit anhaftender Erde von solchen Flächen.

Was wird getan, um die Einschleppung und Verbreitung zu verhindern?

Um die europäische Kartoffelproduktion vor der Einschleppung außereuropäischer, besonders virulenter Populationen zu schützen, ist die Einfuhr von Pflanzkartoffeln aus allen Drittstaaten (mit Ausnahme der Schweiz) verboten. Speisekartoffel können unter strengen Auflagen aus bestimmten Drittstaaten (z.B. Ägypten) importiert werden. In Österreich führt das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) Importkontrollen an Pflanzen zum Anpflanzen und Speisekartoffeln durch. Proben werden an der AGES auf das Vorhandensein von Kartoffelzystennematoden untersucht.

Die Pflanzenschutzdienste in den Bundesländern führen Betriebskontrollen durch und überwachen die Einhaltung der Binnenmarktbestimmungen. Im EU-Binnenmarkt dürfen Pflanzkartoffel nur auf befallsfreien Anbauflächen produziert werden. Die Anbauflächen für Speisekartoffel müssen stichprobenartig beprobt und untersucht werden. Wird ein Befall  mit Kartoffelzystennematoden festgestellt, wird das von der zuständigen Behörde erstellte Bekämpfungsprogramm zur Verhinderung der Verschleppung umgesetzt. Dieses enthält eine Anbaupause von 6 Jahren für befallene Flächen oder die Verwendung resistenter Kartoffelsorten.

Wie kann man einen Befall durch Kartoffelzystennematoden erkennen?

Die Symptome im Feld sind unspezifisch. Nematoden treten nesterweise auf, befallene Pflanzen vergilben und verkümmern (Bild 4). Zum Nachweis ist eine Laboruntersuchung notwendig (https://www.ages.at/pflanze/pflanzengesundheit/pflanzengesundheit-services).

Bitte melden Sie Verdachtsfälle an den zuständigen Pflanzenschutzdienst ihres Bundeslandes.

Welche Pflanzen sind in Österreich gefährdet?

Kartoffelzystennematoden zählen zu den bedeutendsten Schädlingen der Kartoffel (Solanum tuberosum). Zu den Wirtspflanzen zählen aber auch andere Arten aus der Familie der Nachtschattengewächse (Solanaceae).

Wo kann ich weitere Informationen zu Kartoffelzystennematoden finden?

 

Für den Inhalt verantwortlich:

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Amtlicher Pflanzenschutzdienst

DI Robert Steffek
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Stand der Information: Jänner 2018

AGES Fachexperten zur Biologie und Diagnose von Nematoden

Ines Gabl, BSc
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Hermann Hausdorf
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