Neue Schädlinge

Bei neu auftretenden Schädlingen (sogenannte "emerging risks"), die noch nicht als Quarantäneschädlinge eingestuft sind, können entsprechend dem Vorsorgeprinzip sowohl die Mitgliedstaaten der EU als auch die Europäische Kommission befristete Maßnahmen erlassen.

Ziel dieser Maßnahmen ist die möglichst rasche Ausrottung oder Eindämmung des Schädlings.

Informationen zu neuen Schädlingen

Für die folgenden neuen Schädlinge wurden Dringlichkeitsmaßnahmen ergriffen, um die weitere Ein- und Verschleppung in der EU zu verhindern: